Ultraschall
Beim Schwangerschaft-Ultraschall wird die Entwicklung des Kindes, die Lage der Plazenta und die Fruchtwassermenge beurteilt. Mit dem Ultraschall können gewisse Fehlbildungen und Entwicklungsstörungen erkannt werden. Bei unauffälligem Schwangerschaftsverlauf werden in der Schweiz zwei Ultraschalluntersuchungen (1. und 2. Screening) von der Grundversicherung übernommen.
Was wir bieten:
1. Screening in der 12.-13. Schwangerschaftswoche
Intaktheit und Alter der Schwangerschaft
Messung der Nackenfalte
Erkennen von gewissen schweren Fehlbildungen
2. Screening in der 20.-23. Schwangerschaftswoche
Organscreening
Erkennen von gewissen schweren Fehlbildungen
Lokalisation der Plazenta
Ultraschall im 3. Trimester
Beurteilung des kindlichen Wachstums
Fruchtwassermenge
Lage des Kindes
Doppleruntersuchung mit Messung des Blutflusses
in der Nabelschnur
in der Hirnarterie
in den mütterlichen Gebärmutterarterien
3D / 4D Ultraschall
Nur bei guter Kindslage im Rahmen der indizierten Ultraschalluntersuchungen
Es wird kein Babywatching durchgeführt