Ultraschall

Beim Schwangerschaft-Ultraschall wird die Entwicklung des Kindes, die Lage der Plazenta und die Fruchtwassermenge beurteilt. Mit dem Ultraschall können gewisse Fehlbildungen und Entwicklungsstörungen erkannt werden. Bei unauffälligem Schwangerschaftsverlauf werden in der Schweiz zwei Ultraschalluntersuchungen (1. und 2. Screening) von der Grundversicherung übernommen.

Was wir bieten:

  • 1. Screening in der 12.-13. Schwangerschaftswoche

    • Intaktheit und Alter der Schwangerschaft

    • Messung der Nackenfalte

    • Erkennen von gewissen schweren Fehlbildungen

  • 2. Screening in der 20.-23. Schwangerschaftswoche

    • Organscreening

    • Erkennen von gewissen schweren Fehlbildungen

    • Lokalisation der Plazenta

  • Ultraschall im 3. Trimester

    • Beurteilung des kindlichen Wachstums

    • Fruchtwassermenge

    • Lage des Kindes

  • Doppleruntersuchung mit Messung des Blutflusses

    • in der Nabelschnur

    • in der Hirnarterie

    • in den mütterlichen Gebärmutterarterien

  • 3D / 4D Ultraschall

    • Nur bei guter Kindslage im Rahmen der indizierten Ultraschalluntersuchungen

    • Es wird kein Babywatching durchgeführt